Teilnahmebedingungen

Malen und Zeichnen für Freizeitmaler: Kinder (ab 7 Jahre), Jugendliche und Erwachsene.

1.  Inhalt: Die Unterrichtsstunde (einmal in der Woche) beträgt 90 Minuten.

2.  Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung (bei Kindern durch den gesetzlichen Vertreter) schließt die Anerkennung der Zielsetzung der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein.

3.  Beitrag: Die Teilnahmegebühren werden vierteljährlich (Quartal) im voraus per Einzugsermächtigung von ihrem Konto abgebucht. Sie füllen diese Vollmacht bei ihrer Anmeldung aus. Die Teilnahmegebühren betragen vierteljährlich (für 3 Monate): 93 Euro. Eine genaue Aufgliederung der Teilnahmegebühr: 

Im Jahr findet der Unterricht an +/- 36 Tagen statt, rechnet man die allgemeinen Ferien ab. Das entspricht bei vier Unterrichtstagen pro Monat einer Teilnahme von 9 Monaten.    
Bei einem festgelegten Stundensatz (je 90 Minuten) von:    

10,50 Euro

Bei 9 Monaten eine Gesamtsumme von:

378,00 Euro

Geteilt durch die Pauschale von 12 Monaten (Quartalsbedingt) einen monatlichen Beitrag (abgerundet) von:

31,00 Euro

Sie bezahlen also im Quartal (3 Monate):

93,00 Euro

Sie bezahlen effektiv für die 9 Monate, in denen Sie den Unterricht auch besuchen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird das Jahr in Quartale aufgeteilt. Also teilen wir die Summe die Sie für 9 Monate bezahlen, durch 12 (Monate). So klärt sich auch die Frage vieler Teilnehmer, warum auch in den Ferien automatisch abgebucht wird.

4.  Mitgliedschaft: Die Regel-Teilnahme beträgt 3 Monate (entspricht einem Quartal). Die Teilnahme wird nach den ersten drei Monaten in den allgemeinen Jahresquartalrhythmus eingegliedert. Falls bis einen Monat vor Quartalsende keine schriftliche Kündigung vorliegt, verlängert sich also die Teilnahmezeit jeweils um ein weiteres Quartal.

5.  Kündigung: Die Beendigung der sich aus der Anmeldung ergebenen Verpflichtungen ist abhängig von der fristgemäßen schriftlichen Kündigung. Fernbleiben vom Unterricht ist ohne Einfluss auf die Gebührenverpflichtung. Bitte geben Sie bei einer Kündigung Ihre Gruppe an, z.B. Dienstag 18 Uhr. Kündigung nur auf dem Postweg, nicht per E-Mail.

6.  Unterrichtsversäumnisse einzelner Teilnehmer aus Krankheits-, Urlaubs- oder anderen Gründen mindern nicht den Gebührenanspruch.

7.  An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen, sowie während der allgemeinen Schulferien der öffentlichen Schulen findet kein Unterricht statt. Die Malschule orientiert sich an den Ferien in Rheinland-Pfalz.

8.   Eine Haftung für die vom Teilnehmer mitgeführten Geldbeträge oder Wertgegenstände kann nicht übernommen werden.

9.  Pünktlichkeit sichert für alle Teilnehmer die Geschlossenheit der Unterrichtsstunden.

10. Die Aufsichtspflicht bei vorschulpflichtigen Kindern beginnt mit der Übergabe des Kindes zu Beginn des deklarierten Kursbeginns und endet mit dem Ende des Unterrichts. 

 

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